Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins
SV Grün-Weiß Bergfelde e.V.

Präambel

Die Verwendung der männlichen Form bei der Nennung von Personen und Funktionsträgern in dem nachfolgenden Text bedeutet keine geschlechtsspezifische Festlegung. Es sollen Angehörige aller Geschlechter gleichberechtigt angesprochen werden.

Ab dem 01.01.2024 gelten die nachfolgend aufgeführten Festlegungen.

1. Mitgliedsbeiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft in den einzelnen Abteilungen.

Abteilung Fußball

Aufnahmegebühr:15,00 € einmalig
Mitgliedsbeitrag Erwachsene15,00 € pro Monat
Ermäßigter Mitgliedsbeitrag12,50 € pro Monat

Abteilung Gymnastik

Aufnahmegebühr:15,00 € einmalig
Mitgliedsbeitrag Erwachsene 1. wöchentliche Trainingsstunde18,00 € pro Monat
Ermäßigter Mitgliedsbeitrag 1. wöchentliche Trainingsstunde15,00 € pro Monat
Mitgliedsbeitrag Erwachsene für jede weitere wöchentliche
Trainingsstunde
12,00 € pro Monat
Ermäßigter Mitgliedsbeitrag für jede weitere wöchentliche
Trainingsstunde
10,00 € pro Monat

Abteilung Volleyball

Aufnahmegebühr:15,00 € einmalig
Mitgliedsbeitrag Erwachsene12,00 € pro Monat
Ermäßigter Mitgliedsbeitrag9,00 € pro Monat

2. Allgemeine Festlegungen

- Die fristgerechte Zahlung des Mitgliedbeitrags stellt eine Bringschuld eines jeden Vereinsmitglieds dar und gilt als Voraussetzung, um am regelmäßigen Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen zu können.

- Der Mitgliedsbeitrag ist pro Kalenderjahr zu zahlen. Die zu zahlenden Mitgliedsbeiträge sind im Voraus zum 01. Februar eines jeden Kalenderjahres fällig, bei halbjährlicher Zahlung erfolgt die Zahlung zum 01. Februar und zum 01. August eines jeden Kalenderjahres im Voraus. Bei Eintritt nach dem 01. Februar bzw. 01. August erfolgt die Zahlung des jeweils anteiligen Restbetrags für das Kalenderjahr unmittelbar nach dem Einritt.

- Ermäßigten Mitgliedsbeitrag zahlen Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende, Bezugsberechtigte von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Schwerbehinderte. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen. Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, Änderungen mitzuteilen, die zur Aufhebung der Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags führen.

- Sollte das Vereinsmitglied vor Ablauf des Kalenderjahres aus dem Verein austreten, erfolgt keine Rückerstattung der bereits für das Kalenderjahr bzw. für das verbleibende Rumpfjahr nach Eintritt bezahlten Mitgliedsbeiträge.

- Die Beitragszahlungen erfolgen grundsätzlich im Lastschrifteinzugsverfahren. Abweichungen hierzu sind beim Vorstand schriftlich zu beantragen.

- Ehrenmitglieder sowie Funktionäre des Vereins (z.B. Mitglieder des Vorstands, Mitglieder des erweiterten Vorstands, Trainer, Betreuer, Kioskkräfte, Platz- und Zeugwart) sind von der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.

- Zum Fördermitglied kann auf dessen Antrag und darauf basierendem Vorstandsbeschluss jede natürliche und juristische Person werden, die den Verein mit mindestens 80,00 € jährlich unterstützt. Eine Vereinsmitgliedschaft im eigentlichen Sinn ist in diesem Fall nicht notwendig.

Beitragszahlungen für die Abteilungen Fußball und Volleyball erfolgen auf folgendes Konto:

SV Grün-Weiß Bergfelde e.V.
Bank: Berliner Volksbank
IBAN: DE27 1009 0000 1173 8690 09
BIC: BEVODEBB

Beitragszahlungen für die Abteilung Gymnastik erfolgen auf folgendes Konto:

SV Grün-Weiß Bergfelde e.V.
Bank: Berliner Volksbank
IBAN: DE05 1009 0000 1173 8690 17
BIC: BEVODEBB

Diese Beitragsordnung tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft und gilt so lange, bis sie durch eine neue Beitragsordnung abgelöst wird.

Bergfelde, 09.11.2023