Beitragsordnung
Beitragsordnung des Vereins
SV Grün-Weiß Bergfelde e.V.
Präambel
Die Verwendung der männlichen Form bei der Nennung von Personen und Funktionsträgern in dem nachfolgenden Text bedeutet keine geschlechtsspezifische Festlegung. Es sollen Angehörige aller Geschlechter gleichberechtigt angesprochen werden.
Ab dem 01.01.2024 gelten die nachfolgend aufgeführten Festlegungen.
1. Mitgliedsbeiträge
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft in den einzelnen Abteilungen.
Abteilung Fußball
Aufnahmegebühr: | 15,00 € einmalig |
Mitgliedsbeitrag Erwachsene | 15,00 € pro Monat |
Ermäßigter Mitgliedsbeitrag | 12,50 € pro Monat |
Abteilung Gymnastik
Aufnahmegebühr: | 15,00 € einmalig |
Mitgliedsbeitrag Erwachsene 1. wöchentliche Trainingsstunde | 18,00 € pro Monat |
Ermäßigter Mitgliedsbeitrag 1. wöchentliche Trainingsstunde | 15,00 € pro Monat |
Mitgliedsbeitrag Erwachsene für jede weitere wöchentliche Trainingsstunde | 12,00 € pro Monat |
Ermäßigter Mitgliedsbeitrag für jede weitere wöchentliche Trainingsstunde | 10,00 € pro Monat |
Abteilung Volleyball
Aufnahmegebühr: | 15,00 € einmalig |
Mitgliedsbeitrag Erwachsene | 12,00 € pro Monat |
Ermäßigter Mitgliedsbeitrag | 9,00 € pro Monat |
2. Allgemeine Festlegungen
- Die fristgerechte Zahlung des Mitgliedbeitrags stellt eine Bringschuld eines jeden Vereinsmitglieds dar und gilt als Voraussetzung, um am regelmäßigen Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen zu können.
- Der Mitgliedsbeitrag ist pro Kalenderjahr zu zahlen. Die zu zahlenden Mitgliedsbeiträge sind im Voraus zum 01. Februar eines jeden Kalenderjahres fällig, bei halbjährlicher Zahlung erfolgt die Zahlung zum 01. Februar und zum 01. August eines jeden Kalenderjahres im Voraus. Bei Eintritt nach dem 01. Februar bzw. 01. August erfolgt die Zahlung des jeweils anteiligen Restbetrags für das Kalenderjahr unmittelbar nach dem Einritt.
- Ermäßigten Mitgliedsbeitrag zahlen Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende, Bezugsberechtigte von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Schwerbehinderte. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen. Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, Änderungen mitzuteilen, die zur Aufhebung der Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags führen.
- Sollte das Vereinsmitglied vor Ablauf des Kalenderjahres aus dem Verein austreten, erfolgt keine Rückerstattung der bereits für das Kalenderjahr bzw. für das verbleibende Rumpfjahr nach Eintritt bezahlten Mitgliedsbeiträge.
- Die Beitragszahlungen erfolgen grundsätzlich im Lastschrifteinzugsverfahren. Abweichungen hierzu sind beim Vorstand schriftlich zu beantragen.
- Ehrenmitglieder sowie Funktionäre des Vereins (z.B. Mitglieder des Vorstands, Mitglieder des erweiterten Vorstands, Trainer, Betreuer, Kioskkräfte, Platz- und Zeugwart) sind von der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.
- Zum Fördermitglied kann auf dessen Antrag und darauf basierendem Vorstandsbeschluss jede natürliche und juristische Person werden, die den Verein mit mindestens 80,00 € jährlich unterstützt. Eine Vereinsmitgliedschaft im eigentlichen Sinn ist in diesem Fall nicht notwendig.
Beitragszahlungen für die Abteilungen Fußball und Volleyball erfolgen auf folgendes Konto:
SV Grün-Weiß Bergfelde e.V.
Bank: Berliner Volksbank
IBAN: DE27 1009 0000 1173 8690 09
BIC: BEVODEBB
Beitragszahlungen für die Abteilung Gymnastik erfolgen auf folgendes Konto:
SV Grün-Weiß Bergfelde e.V.
Bank: Berliner Volksbank
IBAN: DE05 1009 0000 1173 8690 17
BIC: BEVODEBB
Diese Beitragsordnung tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft und gilt so lange, bis sie durch eine neue Beitragsordnung abgelöst wird.
Bergfelde, 09.11.2023